Rahmenvertragspartner

Was ist ein Rahmenvertrag?

Ein Rahmenvertrag ist eine Vereinbarung zwischen juristischen oder natürlichen Personen, die zum Beispiel eine Zusammenarbeit, ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis oder ein Verkäufer-Käufer-Verhältnis betreffen. Üblicherweise werden Rahmenverträge vereinbart, um zwar grundsätzliche Aspekte der Zusammenarbeit zu regeln, jedoch weiterhin Freiraum für konkrete Einzelfälle zu behalten.

Beispielhaft könnte in einem Rahmenvertrag (Rahmenliefervertrag) die Menge und ein Zeitrahmen für die Abnahme eines Produktes vereinbart werden. Die vereinbarte Menge wird dann innerhalb des Zeitrahmens in Losgrößen abgerufen.

Für Käufer haben Rahmenverträge den Vorteil, dass durch die Abnahme größerer Mengen im Normalfall ein niedrigerer Preis erzielt werden kann und die Produkte einfach abgerufen werden können. Dem Verkäufer bieten Rahmenverträge Sicherheit beim Absatz und der Produktionsplanung.

Was macht DNMO?

DNMO poolt die Bedarfe von Vereinen, Verbänden und deren Mitgliedern. Deshalb können über DNMO Rahmenverträge zum Vorteil der Mitglieder angeschlossener Verbände vereinbart werden, die man als einzelnes Unternehmen oder als einzelner Verband kaum erzielen kann, aber die jedem Mitglied zur Verfügung stehen.

Vorteile für Anbieter als Rahmenvertragspartner

Für die Rahmenvertragspartner, also die Anbieter der Sonderkonditionen, ereichen mit der Zusammenarbeit mit DNMO gleich mehrere Ziele:

  1. Es kann unterschieden werden zwischen Consumer- und Business-Zielgruppen, d.h. ein Verein mit Privatkunden erhält nicht die Angebote/Konditionen, die nur für KMU´s gedacht sind.
  1. Es kann vereinbart werden, dass für Bereiche, die ein identisches Produkt für identische Zielgruppen zum Inhalt haben, keine Konkurrenzanbieter in das Netzwerk eingebunden werden.
  1. DNMO übernimmt für den Rahmenvertragspartner die „warme“ Ansprache im Namen des jeweiligen Vereins/Verbands, was positiv auf den Rahmenvertragspartner zurückfällt.
  1. Die persönliche Beratung und Betreuung durch den Rahmenvertragspartner ist trotzdem, z.B. bei beratungssensiblen Produkten, gewährleistet, weil in Absprache konkrete Anfragen weitergeleitet werden.
  1. Der Vertrieb ist zu 100% erfolgsabhängig gestaltet, d.h. es fallen für den Rahmenvertragspartner keine Vorkosten oder Pauschalen an.
  1. Für Rahmenvertragspartner bietet sich ein zusätzlicher Vertriebsweg, bei dem ein Höchstmaß an Vertriebshygiene gewährleistet ist.Anfragen bitte an rahmenvertragspartner@dnmo.de

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